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ARBEIT/1021: Geduldete brauchen sicheres Bleiberecht während gesamter Ausbildung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. August 2015

Geduldete brauchen sicheres Bleiberecht während gesamter Ausbildung


Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur früheren Ausbildungsförderung von geduldeten Flüchtlingen erklären Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Ausbildung:

Die Minimal-Verbesserungen der Arbeitsministerin werden in der Praxis kaum helfen. Denn ohne ein sicheres Bleiberecht während der gesamten Berufsausbildung kommen erst gar keine Ausbildungsverhältnisse zustande, für die dann ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch genommen werden können. Solange Betriebe jedes Jahr fürchten müssen, dass ihre Azubis abgeschoben werden, laufen die sicherlich gut gemeinten Änderungen von Nahles ins Leere.

Die Entscheidung des Kabinetts, den Zugang zu Ausbildungsbeihilfe und Bafög auf Anfang 2016 vorzuziehen ist zwar gut. Doch für all jene, die in diesem Herbst eine Ausbildung oder ein Studium beginnen wollen, kommt sie zu spät. Außerdem hat es das Kabinett versäumt, einen weiteren groben Fehler zu korrigieren: Geduldete werden weiterhin zu 15 Monaten Wartezeit gezwungen. Die von Nahles vorgesehene Verbesserung hilft so nur Flüchtlingen, die seit mindestens Herbst 2014 in Deutschland sind. Das ist angesichts der hohen Zahl an neuankommenden Flüchtlingen im Jahr 2015 ein völlig falsches Signal. Menschen, die zu uns flüchten dürfen nach drei Monaten arbeiten. Sie sollen deshalb ebenfalls nach drei Monaten die nötige Unterstützung für Ausbildung und Studium bekommen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. August 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2015

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