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ARBEIT/1043: Mindesthonorare möglich machen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Januar 2016

Mindesthonorare möglich machen


Zur Ablehnung von Mindesthonoraren durch den BDA und das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Ein wichtiger Trend ist die Digitalisierung, die andere Formen der Arbeitsorganisation mit sich bringt und die Grenzen zwischen abhängig Beschäftigten und Selbstständigen verschwimmen lässt. Umso wichtiger ist es, die Definition von Selbstständigkeit zu schärfen. In einer modernen Arbeitswelt brauchen Solo-Selbstständige vor allem unbürokratisch Rechtssicherheit. Schein-Selbstständigkeit aber muss verhindert werden, denn hier muss der Schutz von Arbeitsverhältnissen greifen.

Wichtig ist aber auch, den Schutz der Menschen sicherzustellen, die von ihrer Selbstständigkeit kaum leben können. Wünschenswert sind kollektive Regelungen auch für Solo-Selbstständige, damit sie nicht alle alleine für gute Bedingungen streiten müssen. Branchenspezifische Mindesthonorare wären eine Möglichkeit für einen Schutzmechanismus, die anschließend vom Arbeitsministerium allgemeinverbindlich erklärt werden könnten. Im Gegensatz zu einem einheitlichen Mindesthonorar würden branchenspezifische Mindesthonorare die besondere Situation von Selbstständigen und deren Auftraggebern in einer Branche berücksichtigen. Die Politik muss die Rahmenbedingungen schaffen. Die Tarifparteien können dann entscheiden, ob sie neben Löhnen auch Honorare verhandeln wollen. Deshalb wollen wir Änderungen im Tarifvertragsgesetz prüfen, denn auch Solo-Selbstständige sollen zukünftig von ihren Honoraren leben können.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Januar 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2016

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