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ARBEIT/1120: Klare Regelungen, damit mobiles Arbeiten nicht ausufert


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. August 2017

Klare Regelungen, damit mobiles Arbeiten nicht ausufert


Zu der neuen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung zum mobilen Arbeiten und zur Arbeit im Home-Office erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Mobiles Arbeiten bietet viele Chancen für Beschäftigte. Es schafft mehr Zeitsouveränität und ermöglicht vielen, Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen unter einen Hut zu bringen. Es braucht jedoch dringend klare Rahmenbedingungen, damit negative Auswirkungen, wie stärkere psychische Belastungen der Beschäftigten, verhindert werden können. Arbeitszeiten dürfen nicht ausufern, nur weil sie bei der mobilen Arbeit unübersichtlicher werden.

Das geschieht allerdings nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Notwendig sind klare Regeln und ein Arbeitsschutz, welcher der digitalen Arbeitswelt angepasst werden muss. Auch beim mobilen Arbeiten und im Home-Office muss es eine klare Zeiterfassung geben und Vorgaben bezüglich des Arbeitspensums müssen realistisch sein. Um dies durchsetzen zu können, brauchen Betriebs- und Personalräte ein Mitbestimmungsrecht über die Menge der Arbeit. Außerdem müssen Unternehmen dafür sorgen, dass für anfallende Arbeiten genug Personal und entsprechende Vertretungsregeln vorhanden sind.

Das bestehende und schon jetzt sehr flexible Arbeitszeitgesetz gibt das her. Das Arbeitszeitgesetz ist Gesundheitsschutz und schafft Freiräume für das Leben in der Familie und in der Gesellschaft. Und das muss auch so bleiben. Eine Abschwächung des Arbeitnehmerschutzes darf es nicht geben. Das würde auch zu einer Verschärfung der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen, denn wie die Studie der Böckler-Stiftung eindrücklich zeigt, hat die völlige Arbeitszeitautonomie unterschiedliche und negative Konsequenzen für die Work-Life-Balance von Frauen und Männern hat.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. August 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2017

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