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ARBEIT/1187: Trotz Erwerbstätigkeit mehr als zwei Millionen Menschen von Arbeitslosengeld II abhängig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. Oktober 2019

Trotz Erwerbstätigkeit mehr als zwei Millionen Menschen von Arbeitslosengeld II abhängig


Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Oktober erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Der Arbeitsmarkt zeigt sich zwar stabil, aber das ist kein Grund zum Ausruhen. Denn strukturelle Probleme bleiben weiterhin: So beziehen immer noch über eine Million Menschen Arbeitslosengeld II, obwohl sie erwerbstätig sind. Die meisten davon sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese Zahlen sind nicht hinnehmbar, denn Erwerbstätige gehören nicht in die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Insbesondere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssen wir aus Hartz IV herausholen.

Erwerbstätige brauchen ein garantiertes Einkommen über dem Existenzminimum. Dies kann bei abhängig Erwerbstätigen und Vollzeit-Beschäftigten durch einen höheren Mindestlohn gewährleistet werden und bei Teilzeit-Erwerbstätigen und Selbständigen durch eine unbürokratische Garantiesicherung, bei der Erwerbsarbeit mehr belohnt wird als heute. Durch die Kombination dieser Maßnahmen können wir erreichen, Armut trotz Erwerbstätigkeit effektiv zu verringern.

Hintergrund:

Aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von uns geht hervor, dass bei der Berücksichtigung der Haushaltsmitglieder mehr als 2 Millionen Menschen, also über die Hälfe der Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, in einem Erwerbstätigenhaushalt leben. Außerdem zeigt die Antwort auch, dass über 40% der Kinder unter 18 Jahren (789 Tsd. von 1,9 Mio.), die Hartz IV-Leistungen beziehen, in einer Bedarfsgemeinschaft leben, in der mindestens eine Person erwerbstätig ist. Fast 500.000 Kinder beziehen selbst dann noch Hartz IV-Leistungen, obwohl mindestens ein Elternteil sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Die Antwort auf unsere schriftliche Frage finden Sie im Anhang.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Oktober 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2019

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