Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

ARBEIT/833: Leiharbeit in der Pflegebranche begrenzen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Juli 2012

Leiharbeit in der Pflegebranche begrenzen



Zum Anstieg der Leiharbeit in Pflegeberufen erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, und Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:

Der Anstieg der Leiharbeit in Pflegeberufen gibt aus Sicht der Beschäftigten und auch der Gepflegten Anlass zur Sorge. Mehr Leiharbeit kann nicht die Antwort auf den Fachkräftemangel in der Pflege sein. Zwar ist der Anteil von aktuell etwa 16.350 Leiharbeitskräften bei insgesamt etwa 1,5 Millionen Pflegekräften recht gering. Eine Warnung sollte jedoch sein, dass die Zahl der Leiharbeitskräfte zwischen 2005 und 2011 um mehr als 400 Prozent gewachsen ist.

In einzelnen Fällen mag Leiharbeit vielleicht dazu beitragen, Personalengpässe in Kliniken, Pflegeheimen oder -diensten auszugleichen. Langfristig kann die Branche dabei aber nur verlieren, denn geringere Löhne, schlechtere Arbeitsbedingungen und lange Anfahrtswege verringern die Attraktivität von Pflegeberufen deutlich. Angesichts des schon bestehenden und weiter wachsenden Personalbedarfs in der Pflege ist diese Strategie grundlegend falsch.

Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige brauchen eine verlässliche pflegerische Versorgung und Pflegekräfte, zu denen sie eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen können. Dies können Leiharbeitskräfte, die nur kurzfristig und an wechselnden Arbeitsorten eingesetzt werden, nur sehr bedingt leisten.

Wir fordern die Bunderegierung auf, zügig umfassende Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege einzuleiten. Dazu zählt, das Prinzip des "equal pay" für Leiharbeitskräfte ab dem ersten Tag konsequent umzusetzen. Nur so kann den Trägern in der Pflege der Anreiz genommen werden, Löhne und Arbeitsbedingungen mittels Leiharbeit zu verschlechtern. Des Weiteren muss Schwarz-Gelb die mit der Pflegereform getroffene Fehlentscheidung rückgängig machen, wonach künftig für die Zulassung einer Pflegeeinrichtung die Zahlung des Pflege-Mindestlohns ausreichend sein soll. So notwendig der Mindestlohn als absolute Lohnuntergrenze ist, so wenig darf er zum Normlohn werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Juli 2012, Nr. 0620/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2012