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ARBEIT/868: Beschäftigtendatenschutz - Peinliches Koalitionsgezocke muss endgültig beendet werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. Januar 2013

Beschäftigtendatenschutz: Peinliches Koalitionsgezocke muss endgültig beendet werden



Zur erneuten Absetzung des Beschäftigtendatenschutzgesetzes erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Es ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten, dass der miserable Gesetzentwurf der Regierungskoalition zum Beschäftigtendatenschutz vom Tisch ist. Die Koalition sollte endgültig die Finger vom Beschäftigtendatenschutz lassen. Weitere Gespräche werden kaum nützen. In den vergangenen zweieinhalb Jahren haben CDU/CSU und FDP durch ihr Herumdoktern am Gesetzentwurf immer nur neue Vorschläge produziert, die die bestehende Rechtslage noch verschlechtern. Offensichtlich überfordern Fragen von Grundrechten und Beschäftigtendaten sowohl die Union als auch die FDP.

Eigentlich wäre eine neue und arbeitnehmerfreundliche Regelung des Beschäftigtendatenschutzes überfällig und dringend. Fragen der Kontrolle und der Überwachung sind für die davon Betroffenen von herausragender Bedeutung. Der Betriebsfrieden hängt davon ab.

Allerdings ist die bestehende Rechtslage immer noch besser als die vermurksten Regelungsvorschläge der Koalition. Diese agiert beim Beschäftigtendatenschutz wie auch beim Datenschutz insgesamt mit nur einem Ziel: Abbau der Schutzstandards. Sie verfährt dabei nach Merkel-Art: auf die günstige Lücke warten. Das Opfer dieser Politik sind die Bürger, die mit dem Rückbau ihrer Rechte rechnen dürfen.

Diese Kalkulation ist zynisch und spielt mit den Ängsten der Beschäftigten. Der Koalition ist es letztlich einerlei, ob ihr Gesetz kommt oder nicht. Bekäme sie es durch, könnte sie einen Datenschutzabbau verbuchen. Die gegenwärtige Rechtsunsicherheit belastet vor allem die Beschäftigten, nicht die Arbeitgeber. Schwarz-Gelb sollte vom Beschäftigtendatenschutz die Finger lassen und die Neuregelung der nächsten Bundesregierung überlassen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Januar 2013, Nr. 0069/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2013