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ARBEIT/929: Hartz-IV-Aufstocker - Rückgang erfreulich, Mindestlohn trotzdem erforderlich


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31. Januar 2014

Hartz-IV-Aufstocker: Rückgang erfreulich, Mindestlohn trotzdem erforderlich



Zu den von der Bundesagentur für Arbeit korrigierten Zahlen von vollzeitbeschäftigten Aufstockern - erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Es ist erfreulich, dass weniger Vollzeitbeschäftigte ihren Lohn mit Arbeitslosengeld II ergänzen müssen als bisher angenommen wurde. Aber die Statistikrevision der Bundesagentur für Arbeit ist kein Anlass, den gesetzlichen Mindestlohn in Frage zu stellen. Denn Fakt bleibt, dass in Deutschland mehr als fünf Millionen Menschen Löhne unterhalb von 8,50 Euro beziehen. Mehr als 4,2 Millionen von ihnen bekommen weniger als sieben Euro, rund 1,3 Millionen Menschen sogar weniger als fünf Euro in der Stunde bezahlt. Gegen solche Dumpinglöhne müssen Arbeitnehmer wirksam geschützt werden. Das geht nur mit dem flächendeckenden Mindestlohn.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Januar 2014, Nr. 0090-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2014