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AUSSEN/1969: Verfolgte Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle in Russland brauchen dringend Unterstützung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Juni 2017

Verfolgte Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle in Russland brauchen dringend Unterstützung


Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Russland wegen dessen LGBTI-feindlicher Gesetzgebung erklären Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik, und Volker Beck, Sprecher für Religionspolitik und Migrationspolitik:

Wir begrüßen die klaren Worte des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das heutige Urteil unterstreicht, dass die russischen LGBTI feindlichen Gesetze einen klaren Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellen, die Russland aus freien Stücken unterzeichnet hat. Statt seinen Verpflichtungen als Europaratsmitglied nachzukommen, versucht Präsident Putin jedoch zunehmend, das einst angestrebte "gemeinsame Haus Europa" zu demontieren

Der EGMR stellt richtig fest, dass die russische Gesetzgebung Homophobie aktiv fördert. Homophobie ist zu einem festen Bestandteil der Kreml-Politik geworden, die Russland als ein von inneren und äußeren Feinden bedrohtes Land inszeniert. Führende politische Vertreter bedienen sich regelmäßig diskriminierender Rhetorik. In den staatlich kontrollierten Medien wird gegen LGBTI gehetzt. All dies schürt ein Klima der Ausgrenzung und des Hasses gegenüber LGBTI und jenen, die sich für ihre Anliegen einsetzen. Die grausame Verfolgung von Männern in Tschetschenien, denen eine homosexuelle Orientierung unterstellt wird, stellt die brutalste Form staatlicher Homophobie in Russland dar. Jedoch werden im ganzen Land die Menschenrechte von LGBTI rigoros eingeschränkt.

Russische Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuellen brauchen dringend unsere Solidarität und Unterstützung. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sicherzustellen, dass insbesondere den wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Verfolgten aus Tschetschenien rasch und unbürokratisch die Flüchtlingseigenschaft nach dem Asylgesetz zuerkannt und humanitäre Aufnahme ermöglicht wird. Dafür werden wir uns auch im Bundestag einsetzen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Juni 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2017

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