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RECHT/757: Weibliche Genitalverstümmelung ist menschenrechtsverletzend


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Februar 2015

Weibliche Genitalverstümmelung ist menschenrechtsverletzend


Zum morgigen internationalen Tag "Null Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung" erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitsförderung:

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die in manchen Regionen der Welt noch weit verbreitet ist. Alle Bestrebungen zur schnellen Beendigung dieser Praxis gegen Mädchen und Frauen müssen auf zivilgesellschaftlicher, juristischer und staatlicher Ebene verstärkt werden, entwicklungspolitisch und international.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich in diesem Jahr - unter anderem beim G7-Gipfel und bei den Verhandlungen zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen - dafür einzusetzen, durch international verbindliche Vereinbarungen den Schutz von Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung zu verstärken. Zudem sollte es mehr Beratungsstellen für die Betroffenen geben.

Der Weg ist aber noch lang. Denn mehr als zwei Jahre nach der Verabschiedung der UN-Resolution gegen weibliche Genitalverstümmelung und zwanzig Jahre nach der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking, deren Ziel die Gleichstellung und die Wahrung der Menschenrechte der Frauen war, sind weltweit weiterhin Millionen Mädchen und Frauen betroffen.

Der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung muss uns auch daran erinnern, dass wir auch in Deutschland Frauen und Mädchen vor dieser Menschenrechtsverletzung schützen müssen. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes schätzte 2005, dass in Deutschland mindestens 18.000 Frauen bereits betroffen und weitere 5.000 - 6.000 Mädchen von Genitalverstümmelung gefährdet sind.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Februar 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2015

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