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EUROPA/1355: Neues europäisches Asylsystem schützt Menschenrechte von Flüchtlingen nicht


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Juni 2013

Neues europäisches Asylsystem schützt Menschenrechte von Flüchtlingen nicht



Anlässlich des morgigen Weltflüchtlingstages erklären Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, und Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Flüchtlingspolitik:

Das europäische Asylsystem hat erhebliche menschenrechtliche Defizite. Daran hat auch der Beschluss des Europäischen Parlaments in der vergangenen Woche zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem wenig geändert. Die Dublin-Verordnung ist nach wie vor in Kraft. Sie macht Europa zum Verschiebebahnhof für Flüchtlinge. Die Fingerabdrücke aller Flüchtlinge werden erfasst. Sie sollen auch zur Verbrechensbekämpfung genutzt werden. Flüchtlinge dürfen weiter systematisch während des Asylverfahrens inhaftiert werden. Damit stellt die EU Flüchtlinge unter den Generalverdacht, Straftäter zu sein.

Die Bundesregierung hat sich in den Brüsseler Verhandlungen zu wenig für ein solidarisches europäisches Asylsystem eingesetzt. Wir wollen, dass Flüchtlinge selbst entscheiden, in welchem Land sie einen Asylantrag stellen. Allen Schutzsuchenden muss ein effektiver Zugang zu Asylverfahren gewährleistet sein. Menschen, die vor Verfolgung fliehen und in besonderem Maße schutzbedürftig sind, dürfen nicht von Grenzpolizisten abgewiesen oder in menschenunwürdigen Sammellagern untergebracht werden. Der Wegsperr- und Abschreckungspolitik muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden.

Immer mehr Menschen fliehen nach Europa. 2012 gab es laut UNHCR 296.700 Asylanträge in der EU. Das sind 7 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten Flüchtlinge beantragen Asyl in den äußeren EU-Mitgliedstaaten, wie Malta, Griechenland, Italien oder Spanien. Diese Staaten sind schon jetzt überfordert. Die Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge sind nicht gerecht verteilt. Bei ernsten Krisen steht das System vor dem Zusammenbruch, wie während des Arabischen Frühlings. In Notsituationen, wie jetzt in der Syrienkrise, müssen alle Mitgliedstaaten mehr Solidarität zeigen.


Zur Dublin-Verordnung:
Die Verordnung besagt, dass derjenige Mitgliedstaat für die Versorgung eines Flüchtlings und dessen Asylverfahren zuständig ist, über den der Asylsuchende in die EU eingereist ist. Reist der Flüchtling weiter, wird er in den Ersteinreisestaat zurückgesch oben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Juni 2013, Nr. 0469/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2013