Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


EUROPA/1533: Der Europäische Gerichtshof stärkt Fluggastrechte


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. September 2015

EuGH stärkt Fluggastrechte


Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auch bei Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme die Luftfahrtunternehmen den Fluggäste Ausgleichszahlungen leisten müssen. Hierzu erklärt Markus Tressel MdB, Sprecher für Ländliche Räume und Tourismuspolitik:

Das Urteil ist ein klares Signal für einen starken Verbraucherschutz in Europa. Wenn ein Flug aufgrund technischer Mängel ausfällt, darf das nicht zu Lasten der Fluggäste gehen. Wenn also beispielsweise ein Flugzeug wegen Problemen nicht starten kann, obwohl es vorschriftsmäßig gewartet wurde, müssen die Unternehmen und nicht die Reisenden zahlen. Selbst bei solch unerwarteten Vorkommnissen sind von den Luftfahrtunternehmen zu entrichtende Ausgleichszahlungen die richtige Konsequenz.

Das Urteil führt zu mehr Augenhöhe zwischen Luftfahrtunternehmen und Fluggästen und schafft einen faireren Ausgleich zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlichen Interessen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 17. September 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang