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FINANZEN/1219: Verfassungswidrige Erbschaftsteuer jetzt reformieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Oktober 2012

Verfassungswidrige Erbschaftsteuer jetzt reformieren



Zum Beschluss des Bundesfinanzhofes, das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, erklärt Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss:

Der Bundesfinanzhof legt sich fest: Die einseitige Begünstigung des Betriebsvermögens ist verfassungswidrig. Die Verschonung ist tatsächlich falsch. Es kann nicht sein, dass durch legale Steuertricks gerade die sehr hohen Vermögen völlig von der Steuer befreit werden. Die aktuellen Regelungen begünstigen nicht nur Familienbetriebe, denn Vergünstigungen gelten bereits bei bloßer Rechtsformwahl. Das hatte der Bundesfinanzhof schon im vergangenen Jahr scharf kritisiert.

Jetzt muss wieder das Bundesverfassungsgericht ran. Die Taktik "Wegducken und Aussitzen" geht nicht auf. Die Regierung wird von immer neuen Gerichtsurteilen in die Schranken gewiesen. Selbst die EU-Kommission kämpft jetzt gegen dieses Erbschaftsteuergesetz. Deutschland wird gerade vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Verstoßes gegen EU-Recht verklagt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Oktober 2012, Nr. 0871/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2012