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FINANZEN/1225: Geldwäsche-Prävention - aktives Handeln statt reines Reagieren auf internationalen Druck


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. Oktober 2012

Geldwäsche-Prävention: Gesamtstrategie statt Klein-klein, aktives Handeln statt reines Reagieren auf internationalen Druck



Zu der Diskussion um die angestiegenen Verdachtsmeldungen bei Geldwäsche erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Deutschland ist ein Paradies für Geldwäsche und hat keine überzeugende Strategie dagegen. 19 Jahre lang wurden die vorhandenen Geldwäsche-Normen zu großen Teilen in Deutschland nicht umgesetzt und nur auf internationalen Druck, durch Vertragsverletzungsverfahren der EU und die Kritik der Financial Action Task Force (FATF) wurden einzelne Defizite korrigiert. Bereits das vierte Mal in dieser Legislaturperiode wird deswegen an einzelnen Geldwäsche-Normen geschraubt, ohne dass eine klare Bestandsaufnahme und Handlungsstrategie vorgelegt und diskutiert worden wäre, die wir bereits bei der ersten Gesetzgebung eingefordert haben. Denn das Problem wurde in seiner Bedeutung in Regierung und Öffentlichkeit verkannt. Das muss sich endlich ändern. Finanzminister Schäuble muss ausreichend Ressourcen in seinem Haus zur Verfügung stellen, damit die Bundesregierung in der Lage ist, eine nationale Geldwäsche-Prävention sinnvoll voranzutreiben und nicht nur auf internationalen Druck zu reagieren. Bisher hat Schäuble dem Thema viel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.

Die vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Zahlen bestätigen: Das Geldwäsche-Problem nimmt zu. Deutschland ist für international aktive Kriminelle ein guter Standort, um Erträge aus Wirtschaftskriminalität, aus Korruption, Menschenhandel oder Waffenschiebereien in den legalen Geldkreislauf einzuführen. Geschätzte 50 Milliarden Euro werden jährlich in Deutschland "gewaschen". Die schlechte Geldwäsche-Prävention in Deutschland erleichtert so genau die Aktivitäten, die angeblich alle bekämpfen wollen.

Drei Schritte sind jetzt unmittelbar machbar und nötig:

Erstens muss Deutschland das Schweizer Steuerabkommen zurückziehen. Denn die Anonymität, die Steuerhinterziehern zugesichert wird, deckt auch Geldwäsche und damit verbundene Straftaten. Die Bewahrung des Bankgeheimnisses für die Zukunft erreicht genau das Gegenteil des transparenten Finanzmarkts, der Kriminellen das Geldwaschen erschweren würde.

Zweitens muss die Lücke "Spielhallen" bei der Geldwäsche-Prävention geschlossen werden. Es ist nicht akzeptabel, dass auf Druck der Spielautomatenbranche der Passus zu den Spielhallen aus der derzeit diskutierten Geldwäsche-Novelle herausgefallen ist. Hier darf Schäuble nicht dem FDP-geführten Wirtschaftsministerium nachgeben.

Drittens sollte die Bundesregierung das Petitum des Bundesrates aufgreifen und die Frage der Zuständigkeit für die Umsetzung der Geldwäsche-Normen im Nicht-Finanzsektor auf die Tagesordnung setzen. In jedem Bundesland sind unterschiedliche Institutionen zuständig, die Qualität der Umsetzung ist höchst unterschiedlich, teilweise ist die Personalausstattung und die Qualifikation des Personals wohl unzureichend. Das kann aber nur in Kooperation von Bund und Ländern verbessert werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Oktober 2012, Nr. 0939/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. November 2012