Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

FINANZEN/1296: Millionen-Abfindungen bei der Commerzbank - Bundesregierung muss Fehler korrigieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. September 2013

Millionen-Abfindungen bei der Commerzbank: Bundesregierung muss Fehler korrigieren



Zu den Berichten, nach denen zwei Commerzbank-Vorstände mehr als sieben Millionen Euro Abfindung für ihre Entlassung fordern, erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Bei der Commerzbank sind die Maßstäbe beim Umgang mit Steuerzahlergeld vollends verloren gegangen: Während der Mehrheitseigner Staat mit Milliardenverlusten für sein Engagement rechnen muss, werden jetzt Millionen-Abfindungen für zwei Vorstände in Erwägung gezogen. Das hat mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun. Als eine der größten deutschen Banken wurde das Institut in der Finanzkrise mit großzügigen Kapitalspritzen und Bürgschaften vom Steuerzahler vor dem Zusammenbruch gerettet. Größenwahn, Fehleinschätzungen und Missmanagement führten zu Verlusten und drückten die Commerzbank an die Klippe des Bankrotts. Für diese Schlechtleistung müssen auch die Vorstände die Verantwortung übernehmen.

Diese schwarz-gelbe Bundesregierung, die immer tönt, man müsse Risiko und Haftung in der Finanzindustrie wieder zusammenführen, hat im Fall der Commerzbank genau das Gegenteil gemacht. Sie hat 2010 durchgesetzt, dass der Vorstand von gestützten Banken von der gesetzlichen Gehaltsdeckelung in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr befreit werden kann, sollte die Bank "die Hälfte der erhaltenen Rekapitalisierung zurückgezahlt haben". Dies wurde damals zu Recht als "Lex CoBa" kommentiert, da es allein bei diesem Institut Wirkung entfaltete. Da die Abfindungen an die Gehälter gekoppelt sind, wurden erst durch dieses Managergesetz auch erhöhte Summen für Abfindungen möglich. Man kann sich zu Recht fragen, in wessen Interesse hier agiert wurde - Steuerzahlerschutz jedenfalls ist etwas anderes.

Die Verträge der Vorstände Klösges und Sieber laufen beide bis zum 31. Mai 2017. Unter der alten Gesetzeslage wären selbst bei voller Auszahlung der Bezüge bis zum Vertragsende nur Abfindungen von zusammen zwei Millionen Euro möglich gewesen. Denn der Rahmenvertrag zwischen dem Bankenrettungsfond SoFFin und der Commerzbank begrenzt die Abfindungszahlungen auf zwei Jahresgehälter. Das bestätigt die Commerzbank auf Nachfrage schriftlich. Wie die Vorstände bei Jahresgehältern von 1,2 bzw. 1,3 Millionen Euro jetzt selbstbewusst auf bis zu sieben Millionen Euro kommen, ist daher nicht nachvollziehbar. Die Bundesregierung muss Flagge zeigen und ihren Stimmrechtsanteil nutzen, damit überzogene Abfindungen ausbleiben. Es kann nicht sein, dass eine Bank, die seit der Rettung durch den Bund 85 Prozent des Börsenwerts verloren hat, nun auch noch Millionenabfindungen aus der Steuerkasse zahlt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 11. September 2013, Nr. 0692/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2013