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FINANZEN/1407: Reform der Investmentbesteuerung - Steuertricks schneller und effektiver verhindern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Februar 2016

Reform der Investmentbesteuerung: Steuertricks schneller und effektiver verhindern


Zum heutigen Kabinettbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung erklärt Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Spätestens seit mit dem Bericht der Arbeitsgruppe zur Neukonzeption der Investmentbesteuerung aus dem Jahr 2011 sind der Bundesregierung eine Vielzahl von Steuermissbrauchsmöglichkeiten des bestehenden Rechts bekannt. Viel zu lang hat die Bundesregierung gebraucht, um dieses Gesetz vorzulegen. Das hat wahrscheinlich wieder Milliarden gekostet, weil in der Zwischenzeit die Mißbrauchsmöglichkeiten sicher wieder weidlich genutzt wurden.

Eine dieser Möglichkeiten sind die Cum-Cum Geschäfte, also eine den Cum-Ex-Geschäften ähnliche Form der Umgehung der Dividendenbesteuerung. Diese Fälle hätte die Bundesregierung schon viel früher unterbinden müssen. Denn die Geschäfte sind lange bekannt. Ob mit der vorgelegten Version die Cum-Cum-Geschäfte vollständig unterbunden werden können, ist mehr als zweifelhaft. Die Spitzenverbände der Industrie haben die vorgesehene Regelung zur Unterbindung von Cum-Cum Geschäften bereits unter Beschuss genommen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird sich zeigen, ob die Regierungskoalition dem Lobbydruck standhalten wird.

Der Gesetzentwurf bedarf jetzt einer sorgfältigen Prüfung, damit nicht steuerschädliche Regelungen wie bei Cum-Ex im Jahressteuergesetz 2007 übersehen werden. Jedoch kann bereits jetzt festgestellt werden, dass insbesondere für reiche Anleger das neue Investmentsteuerrecht neue Möglichkeiten zum Steuersparen schafft.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Februar 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2016

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