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INNEN/2452: Entschädigung für NS-Verbrechen - Letzte Instanz, aber nicht das letzte Wort


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. Februar 2012

Entschädigung für NS-Verbrechen: Letzte Instanz, aber nicht das letzte Wort


Der Internationale Gerichtshof hat entschieden: Staatenimmunität verhindert eine erfolgreiche Rechtsverfolgung von Massakern der Wehrmacht und SS in Italien und Griechenland. Dazu erklärt Wolfgang Wieland, Obmann im Innenausschuss:

Dieses Ergebnis ist unbefriedigend. Die Entscheidung verweist auf einen noch immer bestehenden Schwachpunkt bei der universellen Geltung und Durchsetzbarkeit der Menschenrechte.

Noch in diesem Frühjahr soll der Bericht einer deutsch-italienischen Historikerkommission vorliegen. Wir fordern die Bundesregierung auf, danach mit der italienischen Regierung über Wege zu beraten, wie den betroffenen Hinterbliebenen eine Anerkennungs- und Entschädigungsleistung jenseits einer Rechtspflicht zukommen kann. Dasselbe gilt für die italienischen Militärinternierten, die faktisch, aber nicht rechtlich Zwangsarbeiter waren und deswegen bisher von jeder Entschädigung ausgenommen waren.

Keinerlei individuelle Entschädigung, jahrelanges erfolgloses Prozessieren: das darf nicht das letzte Wort für die Opfer der schlimmsten Kriegs - Verbrechen sein.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Februar 2012, Nr. 0088
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2012