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INNEN/2509: Aktive Präventionsarbeit statt "Extremismusklausel" bei Sportförderung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. August 2012

Aktive Präventionsarbeit statt "Extremismusklausel" bei Sportförderung



Zu Berichten über Pläne des Bundesinnenministeriums zur Einführung einer "Extremismusklausel" in der Sportförderung erklärt Viola von Cramon, Sprecherin für Sportpolitik, und Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:

Eine "Extremismusklausel" bei der Sportförderung wäre genauso unsinnig und fragwürdig wie die bestehende Extremismusklausel bei der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus. Der Vorschlag aus dem Bundesinnenministerium ist ein politisch motivierter Fehlschluss, der auch am Kern des aktuellen Falls der Ruderin Nadja Drygalla vorbeigeht.

Wir brauchen im Sport keine zusätzliche bürokratische Gesinnungsprüfung auf vermeintlichen oder tatsächlichen "Extremismus". Gefragt ist ein waches alltägliches Auge der Vereine und Verbände in Sachen Rechtsradikalismus und entsprechendes aktives und präventives Gegensteuern - gerade auch im Rahmen der Fürsorgepflicht gegenüber den Sportlern. Im Fall Drygalla hätten die zuständigen Verbände und der zuständige Olympiastützpunkt vor - und auch unabhängig von - der Nominierung für das Olympiateam klärende Gespräche mit der Ruderin führen müssen. Ihre Beziehung zu einem führenden Neonazi-Aktivisten war zumindest in Mecklenburg-Vorpommern den Verbänden bekannt. Damit hätte auch die Möglichkeit bestanden, auf eine frühzeitige und tatsächlich glaubwürdige Distanzierung der Sportlerin zur rechtsradikalen Szene hinzuwirken. Hier haben die Verbände leider versagt. An welchen Stellen dafür Kommunikationsprobleme, Gleichgültigkeit oder Opportunismus verantwortlich sind muss jetzt aufgeklärt werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. August 2012, Nr. 0688/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. August 2012