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INNEN/2518: Europäischer Gerichtshofs verwirft deutsche Einschränkungen im Asylrecht


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. September 2012

EuGH verwirft deutsche Einschränkungen im Asylrecht



Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur religiösen Verfolgung (Az: C 71/11 und C 99/11) erklärt Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Flüchtlingspolitik:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt wichtige Klarheit zum Asylanspruch von Menschen, die aus religiösen Gründen verfolgt werden.

Das Gericht hat unmissverständlich klargestellt, dass asylrechtlich nicht nur der "Kernbereich" privater Religionsausübung geschützt ist, sondern auch die religiöse Betätigung in der Öffentlichkeit. Damit werden endlich jahrzehntelange Einschränkungen durch die deutsche Rechtsprechung beendet.

Der EuGH hat ferner verdeutlicht, dass es einem Schutzsuchenden nicht zugemutet werden kann, die Gefahr einer Verfolgung dadurch zu vermeiden, dass er auf religiöse Betätigung verzichtet. Diese Entscheidung dürfte auch Auswirkungen für andere grundlegende Aspekte der Identität, einschließlich der sexuellen Identität, haben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. September 2012, Nr. 0755/2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2012