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INNEN/2519: ePetition - Leuchtturm der Demokratie


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. September 2012

ePetition: Leuchtturm der Demokratie



Zum offiziellen Start des erneuerten ePetitionssystems des Deutschen Bundestages am Sonntag, den 9. September 2012 erklärt Memet Kilic, Obmann im Petitionsausschuss:

Das 2005 von Rot-Grün gegen heftige Vorbehalte von CDU/CSU und FDP eingeführte Instrument der elektronischen und öffentlichen Petitionen ist zum Erfolgsmodell des Deutschen Bundestages geworden. Die Zahlen sind beeindruckend. Mit 1,2 Millionen registrierten Nutzern, vier bis fünf Millionen Seitenaufrufen pro Monat und mehr als 25.000 elektronischen Eingaben ist das ePetitionssystem zu einem Leuchtturm der Demokratie in Deutschland geworden.

Dieser enormen Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, sich über Petitionen direkt an der politischen Willensbildung zu beteiligen, hat der Bundestag jetzt durch eine Anpassung der technischen Möglichkeiten Rechnung getragen. Das neue ePetitionssystem ist übersichtlicher, transparenter und insgesamt sehr viel benutzerfreundlicher. Die neue Struktur ermöglicht es auch den Abgeordneten, die Beteiligungs- und Diskussionsprozesse der Bürgerinnen und Bürger stärker in die eigene Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.

Doch es bleibt viel zu verbessern. Wir sehen die technischen und grundsätzlichen Möglichkeiten des Petitionsrechts bei weitem nicht ausgeschöpft. So sind beispielsweise die Fristen der Mitzeichnung zu kurz, das Quorum zu hoch. Wir streben den weiteren Ausbau der Mitwirkungsmöglichkeiten und eine umfassende Transparenz des Verfahrens für die Bürgerinnen und Bürger an.

Wir sind überzeugt, dass eine Stärkung des Petitionsrechts ein richtiger Schritt ist, um repräsentative und teilnehmende Demokratie auf neuartige Weise miteinander zu kombinieren. Dazu muss das Instrument der "Öffentlichen Petition" zu einer wirklich "Offenen Petition" für die Bürgerinnen und Bürger werden. Auch die Belange der Bürgerinnen und Bürger müssen berücksichtigt werden, die sich nicht im Netz bewegen, sich nicht der modernen Kommunikationsmittel bedienen wollen oder können. Darum sind auch im Petitionsrecht erweiterte Zugangsformen und Zugangspforten für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. September 2012, Nr. 0762/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2012