Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

INNEN/2546: Diskriminierende Ausweiskontrollen sind rechtswidrig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. Oktober 2012

Diskriminierende Ausweiskontrollen sind rechtswidrig



Zu der Entscheidung des Oberwaltungsgerichts Koblenz, wonach diskriminierende Ausweiskontrollen rechtswidrig sind, erklärt Memet Kilic, Sprecher für Migrationspolitik:

Wir begrüßen die Entscheidung der Koblenzer Verwaltungsrichter nachdrücklich. Das Gericht bekräftigt einen Grundsatz, der in einer demokratischen Gesellschaft selbstverständlich sein sollte: Verdachtsunabhängige Kontrollen durch die Bundespolizei, die allein aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit erfolgen, sind und bleiben rechtswidrig. Dieses «Ethnic profiling» muss aus der polizeilichen Praxis ein für allemal verbannt werden. Wir erwarten von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich eine schnelle und konsequente Umsetzung dieses Urteils.

«Ethnic profiling», also polizeiliche Personenkontrollen aufgrund des ausländischen Aussehens einer Person, ist ein eklatanter Verstoß gegen Diskriminierungsverbote und Menschenrechte. Deutschland darf hier nicht aus der Reihe tanzen und die diskriminierende Realität leugnen. Es ist erfreulich zu hören, dass sich die Bundespolizei bei dem Kläger entschuldigt haben soll. Nun muss sich die Bundespolizei diskriminierungsfreie Gefahrenabwehr sowohl im Hinblick auf Aus- und Fortbildungsinhalte als auch im Hinblick auf die polizeiliche Einsatzpraxis stärken.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Oktober 2012, Nr. 0943/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. November 2012