Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

INNEN/2602: Antiterrordatei - Bürger vor überzogener Sicherheitsgesetzgebung schützen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. April 2013

Antiterrordatei: Bürger vor überzogener Sicherheitsgesetzgebung schützen



Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei erklärt Renate Künast, Fraktionsvorsitzende:

Auch für die Terrorismusbekämpfung muss eine enge Definition gelten, welche Behörden Zugriff auf Daten haben. Keinesfalls darf jeder Bürger zum Verdächtigen werden.

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei, die die Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen in unsere Grundrechte schützt. Das BVerfG war erneut gezwungen, überzogene Sicherheitsgesetzgebung auf den Boden des Grundgesetzes zurückzuholen, genauso wie bei der Vorratsdatenspeicherung und der Rasterfahndung. Bereits 2006 hat eine Reihe von Sachverständigen bemängelt, dass das Antiterrordatei-Gesetz gegen Grundrechte verstößt.

Die Bundesregierung muss nun unverzüglich einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorlegen. Pläne der Innenminister für neue gemeinsame Dateien und die Ausdehnung der Recherchemöglichkeiten in bestehenden Dateien gehören nach diesem Urteil endgültig in den Mülleimer.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 24. April 2013, Nr. 0312/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013