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INNEN/2605: Bestandsdatenneuregelung - Grundrechteabbau durch Merkel-Koalition


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. Mai 2013

Bestandsdatenneuregelung: Grundrechteabbau durch Merkel-Koalition



Zur Nicht-Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat bei der Neuregelung des Zugriffes auf Telekommunikations-Bestandsdaten erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik:

Wir bedauern, dass insbesondere Hamburg sich der Anrufung des Vermittlungsausschusses verweigert und dem Gesetz zu einer Mehrheit verholfen hat. Dabei wäre es ohne weiteres möglich gewesen, zügig eine verfassungsrechtlich vertretbare Überarbeitung herbeizuführen. Die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung haben sich vergeblich um einen sachgerechten Kompromiss bemüht und konnten deshalb dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Die jetzt beschlossene Neuregelung der Bestandsdatenauskunft bleibt skandalös: Anlass für die Neuregelung war eine Maßregelung durch das Bundesverfassungsgericht. Anstatt sich an die Vorgaben aus Karlsruhe zu halten, schafft die Merkel-Regierung zusätzliche verfassungsrechtlich fragwürdige Eingriffsbefugnisse. Das BKA kann künftig voraussetzungslos durch die Vertragsdaten etwa der Telekom-Kunden schnüffeln, ebenso das Zollkriminalamt. Gleiches gilt für die Identifizierung von Internetsurfern, obwohl gerade die dafür notwendigen Daten dem Telekommunikationsgeheimnis unterliegen. Zahlreiche weitere Behörden werden künftig für noch so kleine Ordnungswidrigkeitenverfahren auf die Datensätze der Provider zugreifen können.

Diese Regierung betreibt eine Politik der Verunsicherung im Internet. Das Telekommunikationsgeheimnis muss gestärkt, nicht geschwächt werden. Die Unbeobachtetheit der Kommunikation ist konstitutiv für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Mai 2013, Nr. 0336/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2013