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INNEN/2862: Geheimdienste an die Kette legen - Aufsicht und Kontrolle wirksam stärken


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. November 2015

Geheimdienste an die Kette legen - Aufsicht und Kontrolle wirksam stärken


Zu heutigen Ankündigungen, die Regierungskoalition wolle gesetzlich BND-Befugnisse einengen und die parlamentarische Kontrolle über die Kontrolle der Dienste umstrukturieren, erklärt Hans-Christian Ströbele MdB:

Engere gesetzliche Beschränkungen der Tätigkeit des BND und bessere Kontrollmöglichkeiten durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sind längst überfällig. Ebenso muss die die Arbeit der Abgeordneten durch mehr Fachpersonal unterstützt werden. Ein "Geheimdienstbeauftragter" darf die Aufklärung durch die Abgeordneten nicht ersetzten, sondern muss ihnen zur Seite stehen und verantwortlich sein. Bei seiner Einsetzung muss die Opposition entscheidend mitbestimmen können. Er muss von Regierung und BND unabhängig sein.

Die spontanen Reform-Ankündigungen aus der Regierungskoalition überzeugen nicht. Denn die Bundesregierung kannte ja diese Praktiken seit langem und billigte sie offenbar, ohne dagegen einzuschreiten. Öffentlichkeit und Parlamentarisches Kontrollgremium wurden pflichtwidrig nicht oder falsch informiert, ja sogar direkt belogen.

Abgeordnete der Koalition haben die notwendige Reformen des PKGr-Gesetzes und die Aufklärung in Bundestagsgremien blockiert, wie zuletzt im NSA-Untersuchungsausschuss die Einsicht in Selektorenlisten der NSA.

Die angekündigten Änderungen reichen nicht. Unerlässlich sind:

Tab 9 - Pflichtwidriges Verschweigen von Vorgängen von besonderer Bedeutung und gar Lügen im Kontrollgremium müssen als Dienstvergehen streng sanktioniert werden; - Um später das im geheimen Kontrollgremium Gesagte wirksam überprüfen zu können, müssen Wortprotokolle beziehungsweise. Tonbandmitschnitte geführt werden; - Abgeordnete müssen die Möglichkeit haben, Verstöße gegen das Grundgesetz oder Straftaten und Lügen von Vertretern der Regierung oder des BND im Bundestag offen zu benennen, auch aus geheimen Sitzungen und Akten; - Grundsätzlich müssen die Rechte der Opposition im PKGr, die der Aufklärung dienen, verstärkt werden, ohne dass die Mehrheit dies blockieren kann; - Statt nur das Ausspähen ausländischer zugunsten deutscher Unternehmen, muss dem BND auch die Spionage gegen Wirtschaftsunternehmen von EU-Staaten untersagt werden. - Nicht nur EU-Bürger brauchen Schutz ihrer Grundrechte auf Privatheit und informationeller Selbstbestimmung: Menschenrechte gelten für alle.

Zu intensiver Geheimdienstkontrolle haben wir schon lange Vorschläge vorgelegt u.a.

Tab 9 - Verknüpfung der derzeit zersplitterten uneffektiven Kontrollstrukturen und -Gremien; - Stärkung ministerieller Fachaufsicht über die Dienste, gegenseitiger Berichts- und eindeutiger Dokumentationspflichten inklusive Sanktionen; - Präzisierung und Sanktions-Bewehrung der Unterrichtungspflichten der Regierung gegenüber Parlament; Wortprotokollierung dieser Berichte im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr). - Klarstellung, dass die Kontrollbefugnis des PKGr sich erstreckt auf Zusammenarbeit der Dienste mit dem Ausland sowie auf Defizite der ministeriellen Fachaufsicht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. November 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2015

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