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MEDIEN/403: Leistungsschutzrecht dreht seine letzten Runden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2016

Leistungsschutzrecht dreht seine letzten Runden


Anlässlich der heute durch das Landgericht Berlin abgewiesenen Klage von elf Verlagsgruppen gegen Google in Sachen Leistungsschutzrecht erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Nach der Niederlage vor dem Kartellamt ist dies nun ein weiteres Scheitern der Verlage in Sachen Leistungsschutzrecht vor Gericht. Wenn zudem sogar Bundesjustizminister Maas - wie gestern auf einer Veranstaltung des Bitkom-Verbandes geschehen - das Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien für gescheitert erklärt, stellt sich die Frage, ob und wann die Verlage von dem Unterfangen ablassen, das nutzlose Gesetz weiter durch die Instanzen zu jagen.

Zwar sah die Kartellkammer des Landgerichts eine dominante Stellung der Suchmaschine Google, aber keine Diskriminierung der Verlage. Ein Kompromissvorschlag, wie etwa die Begrenzung der snippets auf sieben Wörter, wollte indes Google nicht folgen. Das Kartellamt wiederum tat sich damals schwer, einen Marktmissbrauch zu sehen und sah die Antwort vielmehr in der Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts.

Die hier zu Tage tretenden Widersprüche sind nicht einfach zu lösen und zeigen einmal mehr, vor welche Herausforderungen uns die Digitalisierung der Märkte stellt. Allerdings ist mehr als deutlich geworden, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sicherlich nicht die Antwort sein kann, um Journalismus auch künftig zu finanzieren. Vielmehr ist es notwendig die Aufgaben der Digitalisierung anzunehmen und an neuen Strategien - auch im Zusammenhang mit den Suchmaschinen - zu arbeiten, die ein gedeihliches und für beide Seiten förderliches Miteinander unterstützen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Februar 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2016

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