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MEDIEN/447: Verbraucherschutzskandale bei Facebook - Fass ohne Boden



Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. Oktober 2018

Verbraucherschutzskandale bei Facebook: Fass ohne Boden

  Zu dem neuesten bekannt gewordenen Hackerangriff auf Facebook, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz:   Nach den neuesten Skandalen um die abhanden gekommenen Nutzerdaten bei Facebook erwarten wir von Facebook jetzt eine umfangreiche Aufklärung über die Hintergründe des IT-Angriffs. Wie es genau zu dieser Sicherheitslücke kommen konnte und welche Schritte das Unternehmen unternimmt, um vergleichbare Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden. Facebook muss nun den Abgeordneten des Bundestages auch im Ausschuss Digitale Agenda zeitnah zu allen aktuellen Ereignissen Rede und Antwort stehen und sich auch zu der Frage erklären, dass viele der Voreinstellungen in den Profilen der Nutzerinnen und Nutzer bisher nicht den datenschutzfreundlicheren Standards der Datenschutzgrundverordnung entsprechen.   Die Skandale sind mittlerweile zu einem Fass ohne Boden geworden. Allmählich scheint es einfacher zu sein, aufzuzählen, welche Bereiche der sozialen Plattform bisher noch nicht von Datenschutzskandalen betroffen sind. Egal wie oft das Unternehmen betont, dass es die aktuellen Vorfälle "sehr ernst" nimmt - wenn der Verbraucherschutz und die Sicherheit der Nutzerdaten wirklich Priorität hätten, würde es wohl kaum am laufenden Band zum Diebstahl von Millionen von privaten Daten kommen.   Dass Facebook zum Beispiel erst jetzt nach Bekanntwerden der Sicherheitslücke die Entwicklung eines verschlüsselten und sicheren Hashing-Verfahrens für Entwickler von Drittanbieter-Apps ankündigt, ist ein Indiz, dass diese und möglicherweise auch weitere Maßnahmen schon vorher zum Schutz der Nutzerdaten hätten getroffen werden müssen und somit hier ein Versäumnis von Facebook vorliegt. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage, ob der aktuelle Sicherheitsvorfall erstmals zu einem Bußgeld nach der Datenschutzgrundverordnung führen wird. Wir sehen durchaus die Möglichkeit, wegen Verstoßes gegen Artikel 32 DSGVO ein solches Bußgeld zu verhängen, wenn die irische Datenschutzbehörde zu dem Schluss kommt, dass das Unternehmen keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um personenbezogene Daten besser zu schützen. Wir gehen davon aus, dass die Länderdatenschutzbehörden als auch die BfDI gemeinsam darauf hinwirken, dass die irische Datenschutzbehörde ein ernsthaftes Verfahren vorantreibt.   Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Oktober 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2018

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