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RECHT/664: Funkzellenabfrage darf nicht zur Standardmaßnahme werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Januar 2012

Funkzellenabfrage darf nicht zur Standardmaßnahme werden


Zum Bekanntwerden massenhafter Funkzellenabfragen auch in Berlin erklärt Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik:

Die aktuellen Vorfälle in Berlin zeigen einmal mehr die bestehende Unsicherheit im praktischen Umgang mit der Funkzellenabfrage auf. In der Praxis der Behörden wird sie zum Ermittlungsinstrument "für alle Fälle", obwohl sie eigentlich nur für ganz bestimmte Fälle vorgesehen ist. Viele Bürgerinnen und Bürger fürchten daher zu Recht die schleichende Ausweitung dieser grundrechtssensiblen Ermittlungsmaßnahme.

Das Gesetz verlangt schon jetzt, dass die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre. Das ist mehr als die häufig nur formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes. Tatsächlich bestehen aber schon länger, nicht zuletzt wegen der Vorfälle in Dresden, Zweifel an der Praxistauglichkeit der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.

Wir haben daher längst einen effektiven und vernünftigen Vorschlag zur einer rechtstaatlichen und bürgerrechtskonformen Änderung des Gesetzes unterbreitet. Nach unserem Entwurf soll der Einsatz der Maßnahme künftig auf schwere Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung beschränkt sein. Wir wollen die Begründungspflicht für Richterinnen und Richter ausweiten und präzisieren und den sog. Richtervorbehalt insgesamt erweitern, auch für Fälle der Datenübermittlung in andere Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr. Am 8. Februar wird dazu eine öffentliche Expertenanhörung im Bundestag stattfinden, in der wir unseren Gesetzentwurf zur Diskussion stellen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Januar 2012, Nr. 0053
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2012