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RECHT/680: Asylbewerberleistungsgesetz - Hinhaltetaktik der Bundesregierung beenden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Juni 2012

Asylbewerberleistungsgesetz: Hinhaltetaktik der Bundesregierung beenden



Zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Asylbewerberleistungsgesetz am 20. Juni 2012, erklären Markus Kurth, Sprecher für Sozialpolitik und Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Flüchtlingspolitik:

Wieder einmal kann das Bundesverfassungsgericht der Untätigkeit der schwarz-gelben Bundesregierung ein Ende setzen. Bereits im November 2010 hat die Bundesregierung öffentlich eingestanden, dass die abgesenkten Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind. Unternommen hat sie seitdem nichts. Das Gericht muss nun erneut die Arbeit der Bundesregierung zur Neuberechnung der Leistungen für Asylsuchende übernehmen.

Asylsuchende haben selbstverständlich ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die Grundsätze unserer Verfassung gelten für alle Menschen in Deutschland. Die Leistungen für Asylsuchende betragen aber nur rund zwei Drittel der Leistungen für Sozialhilfeempfänger. Zudem ist die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Geduldeten auf die unabweisbar notwendige Behandlung "akuter Schmerzzustände" beschränkt.

Die Diskriminierung muss ein Ende haben. Wir fordern schon seit Jahren die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Hierzu haben wir einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht (17/1428).

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Juni 2012, Nr. 0555/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2012