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RECHT/681: Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Juni 2012

Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch



Zur Verabschiedung der ersten gesamtdeutschen Fristenregelung zum Schwangerschaftsabbruch vor 20 Jahren erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:

Für uns bleibt es dabei - Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch. Die damalige Beharrlichkeit der Ost-Frauen hat das gesamtdeutsche Ergebnis deutlich geprägt. Sie brachten ihre Rechtserfahrung ein, während einer Frist von zwölf Wochen die betroffene Frau ohne Sanktionen selbst entscheiden zu lassen, ob ein Abbruch durchgeführt werden soll. Leider wurde diese Grundlage nur ein Jahr später wieder gekippt.

Rechtswidrig aber strafffrei reicht uns nicht. Wir setzen uns für einen selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Körper ein. Dazu gehört auch, dass sich jede Frau für oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden kann. Für Konfliktsituationen wollen wir, dass ihr ein breit gefächertes freiwilliges Beratungsangebot offen steht. Eine Pflichtberatung lehnen wir ebenso wie die Kriminalisierung und strafrechtliche Verfolgung von Abbrüchen ab.

Eine verbesserte Sexualaufklärung sowie ein partnerschaftlicher Umgang mit Verhütungsmitteln sind ebenso wichtig, wie der einfache Zugang zur »Pille danach«. Sie muss, wie von der WHO gefordert, rezeptfrei erworben werden können, so wie es bereits in vielen europäischen Ländern der Fall ist. Wir wollen die Selbstbestimmung von Frauen auch während der Schwangerschaft, Geburt und der Zeit danach stärken. Wesentliche Elemente dafür sind: Beratung, Betreuung durch ein gleichberechtigtes Team aus Hebamme und Ärztin oder Arzt, der Ausbau stillfreundlicher Kliniken sowie die deutliche Senkung der ungewollten Kaiserschnitte.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Juni 2012, Nr. 0575/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2012