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RECHT/687: Bundesverfassungsgericht widerlegt CSU-Argumentation zum Ehegattensplitting für Homosexuelle


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. August 2012

Bundesverfassungsgericht widerlegt CSU-Argumentation zum Ehegattensplitting für Homosexuelle



Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine weitere Entscheidung veröffentlicht, wonach auch bei der Grunderwerbssteuer Eingetragene Lebenspartner rückwirkend mit Eheleuten gleichgestellt werden müssen (Az. 1 BvL 16/11). Dazu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:

In Karlsruhe hat die Koalition in diesem Sommer keine Fortune. Dies ist nun das vierte Verfahren, das sie seit Beginn der sitzungsfreien Zeit verloren hat: Wahlrecht, Asylbewerberleistungsgesetz und zweimal Lebenspartnerschaft. Schwarz-Gelb steht mit der Verfassung auf Kriegsfuß.

Wer das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbssteuer liest, kann sich an fünf Fingern ausrechnen, wie das Bundesverfassungsgericht über das Einkommenssteuerrecht für Eingetragene Lebenspartner denkt: Die Ungleichbehandlung im Steuerrecht ist seit 1.8.2001 verfassungswidrig. Die Blockade der Union gegen die Gleichstellung richtet sich gegen das Grundgesetz.

Dieses Urteil ist ein erneuter Schlag für die schwarz-gelbe Koalition. Das Verfassungsgericht hat die Regelung von Schwarz-Gelb im Jahressteuergesetz von 2010 für unzureichend und verfassungswidrig erklärt. Für die CDU ist dieses erneute Urteil ein Weckruf - für die FDP eine neue peinliche Schlappe. Die Koalition muss nun bei der Grunderwerbssteuer nachbessern und rückwirkend bis 2001 gleichstellen. Damit ist klar: Auch bei der Einkommenssteuer muss die Koalition sofort und rückwirkend bis 2001 die Diskriminierung zu beenden.

Das Gericht stellt in dem Urteil klar, dass eine Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe nicht zu rechtfertigen ist. Herrn Schäuble hat das Gericht unzweideutig ins Stammbuch geschrieben: Die "Schlechterstellung der Lebenspartner gegenüber den Ehegatten" kann nicht "mit der in Artikel 6 Absatz 1 GG verankerten Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, gerechtfertigt werden."

Damit hat nun auch der Zweite Senat des Gerichtes die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, wonach der besondere Schutz der Ehe und Familie nicht rechtfertigt, die Eingetragene Lebenspartnerschaft zu benachteiligen. Damit widerspricht das Gericht fast wortwörtlich der Auffassung der CSU und ihres familienpolitischen Sprechers Norbert Geis. Man möchte dem Kollegen zurufen: Etwas mehr Verfassungstreue und etwas weniger Ideologie, Herr Geis!

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. August 2012, Nr. 0689/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. August 2012