Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

RECHT/749: Sexualstrafrecht - Strafrechtsverschärfung geht weit über Kinderschutz hinaus


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. September 2014

Sexualstrafrecht: Strafrechtsverschärfung geht weit über Kinderschutz hinaus



Anlässlich des Kabinettsbeschluss zur Änderung des Sexualstrafrechts erklären Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Einige Gesetzesänderungen, wie die Verschiebung des Verjährungsbeginns bei sexuellem Missbrauch auf das 30. Lebensjahr oder die Klarstellungen bei sogenannten Posing-Aufnahmen, sind zu begrüßen. Darüber hinaus enthält das Gesetz jedoch Strafverschärfungen, die weit über das erforderliche Maß hinaus gehen und den Bestimmtheitsgrundsatz im Strafrecht nicht berücksichtigen.

So soll künftig jede Herstellung einer Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, mit drei Jahren Freiheitsstrafe belangt werden können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Bilder verbreitet oder veröffentlicht werden. Es reicht allein das Herstellen der Aufnahme. Selbst das unmittelbare Löschen würde die Strafbarkeit nicht ausschließen. Auch die Strafbarkeit von Aktbildern, die ein 19-Jähriger von seiner 17-jährigen Freundin mit deren Einverständnis macht, ohne dass diese verbreitet oder veröffentlich werden, ist unverhältnismäßig. Damit schießt der Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus.

Wir erwarten, dass eine ausführliche und gründliche Expertenanhörung im Rechtsausschuss erfolgt, damit diese Schwächen behoben werden können. Keinesfalls darf dieses Gesetz im Schnelldurchlauf verabschiedet werden.

Neben den strafrechtlichen Änderungen ist auch die Stärkung der Präventionsarbeit dringend erforderlich. Es muss weit mehr getan werden, damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst für die Herstellung von Fotos oder Videos missbraucht werden. Kinder und Jugendliche müssen gestärkt werden, um ihre Rechte bewusst wahrnehmen und sich abgrenzen zu können. Ein höherer Schutz, vor allem in sozialen Netzwerken, und die Förderung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen aber auch bei Eltern und pädagogischen Fachkräften ist besonders wichtig, damit Kinder und Jugendliche sich sicher im Netz bewegen können. In Zusammenarbeit mit den Ländern sollten Standards zur Förderung von Medienkompetenz verbindlich geregelt werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 17. September 2014
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2014