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RECHT/759: Anti-Folter Konvention endlich umsetzen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Juni 2015

Anti-Folter Konvention endlich umsetzen


Zum internationalen Tag des Folteropfers erklärt Omid Nouripour, Sprecher für Außenpolitik:

Folter ist eines der schwersten Verbrechen überhaupt. Sie zieht lebenslange, schwere physische und seelische Folgen nach sich. Deswegen sind Folter und die Androhung von Folter zu Recht uneingeschränkt verboten. Das Verbot von Folter gilt selbst in Notstandssituationen und bewaffneten Konflikten. Dennoch werden immer wieder Menschen gefoltert, zunehmend auch Kinder. Vor allem in Bürgerkriegsländern werden Gefangenschaft, Folter und Mord systematisch eingesetzt, um schon die Kleinsten einzuschüchtern und sie gefügig zu machen. In schätzungsweise 70 Ländern, so eine Studie der SOS Kinderdörfer, werden Kinder gezielt misshandelt und missbraucht.

Die Umsetzung der Anti-Folter-Konvention und ihres Zusatzprotokolls ist aber auch in Deutschland nicht vollständig gewährleistet. Die Mittel für die Unterstützung traumatisierter Flüchtlingskinder reicht bei Weitem nicht aus. Unbegleitete Minderjährige bekommen nur selten die Angebote, die sie zur Bewältigung ihrer Traumata benötigen. In diesem Jahr gab es mehrere Berichte darüber, dass Flüchtlinge auf Polizeistationen und in Flüchtlingsunterkünften gefoltert und misshandelt wurden. Diese Sachverhalte zeigen deutlich, dass es auch in Deutschland Nachholbedarf gibt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, die genau solchen Missständen nachgehen sollte, ist aber seit Jahren unterfinanziert. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern, um sicher zu stellen, dass Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen und vor allem seiner Verantwortung gegenüber den Opfern von Folter nachkommen kann.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Juni 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2015

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