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RECHT/771: Auskunftsrechte bei Samenspende sichern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Februar 2016

Auskunftsrechte bei Samenspende sichern


Zum grünen Antrag "Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende und das Recht auf Kenntnis eigener Abstammung" erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Deutschland braucht eine Reform des Abstammungsrechts im Hinblick auf die Samenspende. Obwohl seit Jahren dazu mehrere Gerichtsentscheidungen gefallen sind, hat die Bundesregierung bisher keinen Vorschlag vorgelegt. Die grüne Bundestagsfraktion bringt deshalb einen eigenen Antrag ein.

Erstens fordern wir ein klares Verfahren, wonach die mithilfe einer Samenspende gezeugten Menschen Kenntnis über die eigene Abstammung erlangen können. Obwohl seit 1970 geschätzt mehrere 10.000 Kinder durch Samenspenden gezeugt wurden, wurde hierbei jedoch dem Wohl der Beteiligten zu wenig Beachtung geschenkt.

Zweitens soll der Gesetzgeber im Falle der Samenspende Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen: Das Kind soll von Geburt an zwei Elternteile haben, den Wunscheltern muss ihre Elternposition garantiert und der Samenspender von Erbansprüchen und Unterhaltszahlungen befreit werden.

Das alles bietet unser Vorschlag für eine Elternschaftsvereinbarung zusammen mit einer klaren Regelung für sogenannte Spenderkinder, nach der sie mithilfe eines elektronischen Melde- und Auskunftssystems die Identität ihres leiblichen Vaters erfahren können.

Von der Elternschaftsvereinbarung werden in erster Linie diejenigen Paare Gebrauch machen, die ein Kind mithilfe einer sogenannten nicht vertraulichen Samenspende (vermittelt durch eine Samenbank) bekommen möchten. Die neue rechtliche Möglichkeit wird darüber hinaus auch denjenigen Paaren zugutekommen, die den Samenspender kennen und die Rechtsverhältnisse zwischen biologischen Eltern und Wunscheltern von vorneherein verbindlich klären möchten. Dies betrifft beispielsweise einen Teil der sogenannten Regenbogenfamilien.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Februar 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2016

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