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RECHT/772: Nein heißt Nein - Sexualstrafrecht reformieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Februar 2016

Nein heißt Nein - Sexualstrafrecht reformieren


Zur Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Niedersachen und Rheinland-Pfalz für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Wir begrüßen, dass der Bundesrat heute über die Initiative aus den drei Bundesländern für eine weitergehende Reform des Sexualstrafrechts debattiert. Schutzlücken im Sexualstrafrecht sollen geschlossen und im Sinne der EU-Istanbul-Konvention künftig jede vorsätzliche nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt werden. Dies ist der richtige Weg, um das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung ausnahmslos zu schützen.

Wir haben bereits 2015 - lange vor den Ereignissen in Köln - einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der auf dem Prinzip "Nein heißt Nein" beruht. Danach reicht es für eine Strafbarkeit aus, wenn das Opfer seinen entgegenstehenden Willen erkennbar zum Ausdruck gebracht hat. Damit schließen wir die Schutzlücken und erreichen einen umfassenden Opferschutz. Die Koalition weigert sich, die bereits beschlossene öffentliche Anhörung zu unserem Gesetzentwurf im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz durchzuführen. So wird das gesamte Verfahren um die Reform des Vergewaltigungstatbestandes blockiert.

Ein Entwurf des Bundesjustizministeriums zum Sexualstrafrecht, mit dem die Bundesregierung beabsichtigt die Istanbul-Konvention umzusetzen, greift deutlich zu kurz. Im Strafverfahren müsste danach immer noch bewiesen werden, dass das Opfer im Falle des Widerstandes mit einem empfindlichen Übel zu rechnen hatte. Ein entgegenstehender Wille, also ein Nein des Opfers, wäre nach dem Vorschlag des Bundesjustizministers Maas nicht ausreichend für eine Strafbarkeit. Damit werden weder alle Schutzlücken geschlossen, noch die EU-Istanbul-Konvention umgesetzt.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Bundesratsinitiative dringend notwendige Verbesserungen am Gesetzentwurf von Heiko Maas befördert und die Koalition die Anhörung zu unserem Gesetzesentwurf nicht länger blockiert.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Februar 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2016

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