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RECHT/773: Schmerzensgeld für Angehörige endlich gesetzlich regeln


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. März 2016

Schmerzensgeld für Angehörige endlich gesetzlich regeln


Anlässlich des Jahrestages des herbeigeführten Absturzes des Germanwings Fluges 9525 am 24.3.2015 erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Unsere Gedanken sind auch bei den Angehörigen der Opfer der Germanwings Katastrophe. Die Bilder von dem Treffen der Hinterbliebenen mit Vertretern der französischen Ermittlungsbehörden in Bonn Anfang März haben den andauernden Schmerz der Angehörigen verdeutlicht. Wir trauern mit ihnen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsordnungen kennt das deutsche Recht weiterhin kein Schmerzensgeld für den Trauerschaden von Angehörigen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf angekündigt, streitet sich aber intern über Detailfragen. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages verhindert die Große Koalition seit Monaten eine Anhörung zu unserem Antrag. Darin fordern wir einen Schmerzensgeldanspruch beim Tod eines nahen Angehörigen auch in Fällen der Gefährdungshaftung. Die bisher von deutschen Gerichten benutzten Schmerzensgeldtabellen sollen auch hier den Maßstab für richterliche Entscheidungen bilden.

Es kann nicht sein, dass Angehörige allein auf Kulanz angewiesen sind, wie der Fall Germanwings erneut zeigt. Dass die Angehörigen nun vor Gerichte in den USA ziehen, ist ein Armutszeugnis für den deutschen Rechtsstaat.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. März 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2016

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