Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Juli 2016
Hoffentlich mehr als eine Ankündigung zum CSD: Rehabilitierung der § 175 ist überfällig
Zu den von Justizminister Heiko Maas vorgelegten Eckpunkten eines Gesetzes zur Rehabilitierung und Entschädigung der in der Bundesrepublik und DDR verfolgten Homosexuellen erklärt Volker Beck MdB:
Die letzten drei Jahre ist nichts passiert. Es ist gut, dass jetzt endlich mit Eckpunkten etwas Bewegung in die Sache kommt. Bedauerlich ist, dass Maas und die Koalition die Öffentlichkeit im Unklaren lassen, ob und wann die Bundesregierung einen Entwurf in den Bundestag einbringen wird. Nach drei Jahren Ringen müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden. Der Gesetzentwurf muss jetzt dem Bundestag vorgelegt werden, sonst werden wir das Heft des Handelns in die Hand nehmen.
Deutschland muss endlich die Opfer der nach Paragraf 175 StGB verfolgten Homosexuellen rehabilitieren und entschädigen. Das ist die Bundesrepublik den schwulen Männern aus Bundesrepublik und DDR schuldig. Die Zeit drängt.
Es ist wichtig, dass das Gesetz nicht nur nach Paragraf 175 Verurteilte, sondern auch Verfolgte bedenkt, die nicht verurteilt wurden. Viele haben allein auf Grund von Ermittlungen gegen sie ihre bürgerliche Existenz, ihre Jobs oder Wohnungen verloren. Eine unbürokratische Entschädigungsregelung wäre zu begrüßen. Die Betroffenen sind betagt und unnötige endlose bürokratische Verfahren sind nicht mehr zumutbar.
Eine gesetzliche Aufhebung der Unrechtsurteile gegen homosexuelle Männer im Nachkiegsdeutschland ist längst überfällig. Dass jahrzehntelang in beiden deutschen Staaten schwule Männer menschenrechtswidrig staatlich verfolgt wurden und dies bis heute nicht wieder gut gemacht wurde, ist ein Schandfleck unseres Rechtsstaates.
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Pressemitteilung vom 1. Juli 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2016
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