Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


RECHT/783: Bei Diebstahl Fahrverbot?


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. August 2016

Bei Diebstahl Fahrverbot?


Zur Ankündigung von Justizminister Maas, Straftäter durch Fahrverbot zu sanktionieren, erklären Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin, und Hans-Christian Ströbele, MdB:

Diese Pläne von Minister Maas sind nicht nur ungerecht, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Anders als die Geldstrafe, deren Höhe sich an dem Einkommen des Verurteilten orientiert, kann das Fahrverbot nicht individuell schuldangemessen ausgestaltet werden. Was für einen Lehrling oder Familienvater auf dem Lande existenzbedrohlich wirken kann, belastet einen Bewohner einer mit öffentlichen Verkehrsmitteln versorgten Metropolregion wenig. Wer hingegen keine Fahrerlaubnis hat, wird dadurch auch keine Freiheitsstrafe abwenden können und somit möglicherweise noch benachteiligt. Dieselbe Strafe würde zu einer faktischen Ungleichbehandlung führen. Für den Täter ist es auch wenig verständlich, warum ihm bei einer Tat, die nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines KfZ steht, das Führen eines Fahrzeugs verboten wird.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 8. August 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. August 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang