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RECHT/830: Datenschutz im Strafverfahren - Große Koalition will auch Daten von Opfern jahrelang speichern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Februar 2019

Datenschutz im Strafverfahren: Große Koalition will auch Daten von Opfern jahrelang speichern


Zur heutigen Anhörung zur Umsetzung des europäischen Datenschutzrechts im Strafverfahrensrecht im Rechtsausschuss erklären Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Canan Bayram, Mitglied im Rechtsausschuss:

Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss hat wieder einmal klar gemacht, in welch schlechten Händen sich unsere Grundrechte bei der Großen Koalition befinden. Die Datenschutzbeauftragten haben erneut bestätigt, dass nach dem Willen der Bundesregierung künftig nicht nur Täter, sondern auch Zeugen und Opfer von Straftaten über Jahre und Jahrzehnte in den Dateien der Polizeien und anderen Informationssystemen landen sollen, ohne dass sie sich etwas zu Schulden kommen lassen haben. Dies ist stigmatisierend und verfassungsrechtlich maximal bedenklich. Statt die seit langem bekannten Probleme bei bestehenden Datenbanken endlich anzugehen, schafft die Große Koalition nun noch größere Datenhalden und setzt ihren Kurs des permanenten Verletzens von Grundrechten unbeirrt fort.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Februar 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2019

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