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SICHERHEIT/698: Für ein neues Rüstungsexportgesetz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. Februar 2012

Für ein neues Rüstungsexportgesetz


Zur Verabschiedung des Positionspapiers "Rüstungsexporte kontrollieren - Frieden sichern und Menschenrechte wahren - Ein neues Rüstungsexportgesetz" erklärt Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:

Bei Rüstungsexporten versteckt sich die Bundesregierung hinter einem angeblichen Geheimhaltungsbedürfnis. Die Kontrollfunktion des deutschen Bundestages wird so ausgehebelt. Es fehlen Transparenz und festgeschriebene Regelungen. Die Rüstungsexportrichtlinien sind nur eine politische Absichtserklärung und werden von der Bundesregierung nicht beachtet. Deshalb müssen die Kriterien für Rüstungsexporte gesetzlich verankert werden.

Das jährliche Erscheinen des Rüstungsexportberichts ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz. Die Berichte kommen jedoch sehr spät und sind auch in vielen Teilen nicht sonderlich aussagekräftig. Wir wollen im Rüstungsexportgesetz eine vierteljährliche Berichtspflicht festschreiben. Dem Bundestag soll das Recht zur Stellungnahme im Vorfeld von wichtigen Entscheidungen eingeräumt werden. Außerdem wollen wir prüfen, ob nicht, wie etwa im Umweltrecht, ein Verbandsklagerecht für Rüstungsexportentscheidungen eingeführt werden kann.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Februar 2012, Nr. 0168
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2012