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SOZIALES/1588: Samenspende - Recht auf Kenntnis der Abstammung bestätigt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Februar 2013

Samenspende: Recht auf Kenntnis der Abstammung bestätigt



Zum heutigen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zum Auskunftsrecht von "Spenderkindern" gegenüber der Samenbank erklären Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik und Obfrau im Rechtsausschuss, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, haben das Recht zu wissen, wer ihr Spender ist. Die Samenbank muss die Information künftig preisgeben. Diese Rechtsauffassung wurde heute durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm erstmals gerichtlich bestätigt. Wir begrüßen die deutliche Stärkung der Informationsrechte der betroffenen Kinder. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, Rechtssicherheit zu schaffen und die Samenspende endlich klar zu regeln. Dabei geht es nicht um Unterhalts- oder Umgangspflichten des Spenders. Es geht um die Informationsrechte der betroffenen Kinder.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1989 ist klar, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen genetischen Abstammung ein Teil des Persönlichkeitsrechts ist. Seit 1970 sind hierzulande 100.000 Kinder durch Samenspende gezeugt und geboren worde. Nur ein kleiner Teil weiß um ihre besonderen Zeugungsumstände. Deshalb reicht es nicht aus, Auskunfts- und Aufbewahrungsfristen zu definieren und den Zugang zu medizinischen Informationen sicher zu stellen. Eltern müssen ermutigt werden, offen mit ihren Kindern über deren Abstammung zu sprechen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Februar 2013, Nr. 0109/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2013