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SOZIALES/1780: Frauenquote - Frau Schwesig darf sich nicht wegducken


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. September 2015

Frauenquote: Frau Schwesig darf sich nicht wegducken


Nach dem Quotengesetz sind 3500 börsennotierte und mitbestimmte Unternehmen verpflichtet, sich selbst Quotenziele für den Aufsichtsrat, den Vorstand und die unteren Führungsebenen zu geben - Stichtag für diese sogenannte Flexi-Quote ist der 30. September 2015. Dazu erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Es bleibt viel zu tun bei der Frauenquote. Beispiel Flexi-Quote: Nach einer aktuellen Umfrage der Unternehmensberatung HKP hat nicht einmal jedes vierte Unternehmen die Zielvorgaben für das eigene Unternehmen definiert. Hinzu kommt, dass viele der befragten Unternehmen ihren aktuellen Frauenanteil als erste Zielquote festgelegt haben. Damit wird das Gesetz praktisch unterlaufen.

Diese Ergebnisse sind alarmierend. Sie zeigen, dass die auf Betreiben der Union weichgespülte Flexi-Quote für die Gleichstellung von Frauen in Unternehmen nicht zielführend ist. Deshalb muss die Bundesregierung das Gesetz dringend nachbessern.

Was wir brauchen, sind feste Quoten, Fristen und Sanktionen, wie wir Grüne es von Anfang an gefordert haben. Wenn Ministerin Schwesig für Frauen wirklich etwas erreichen will, muss sie auf diese Ergebnisse reagieren und darf sich jetzt nicht wegducken.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. September 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2015

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