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SOZIALES/1807: Nein zu Homo- und Transphobie


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Mai 2016

Nein zu Homo- und Transphobie


Zum internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie erklären Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender und Volker Beck MdB:

Menschen sind unterschiedlich und verdienen in ihrer Unterschiedlichkeit Respekt und gleiche Rechte. Dafür kämpfen wir 365 Tage im Jahr.

Wir sagen: Nein zu Homo- und Transphobie. Denn: Hetze und Gewalt gegen LBGTTI-Menschen ist Alltag. Deswegen braucht es eine Bundesregierung, die konsequent dagegen vorgeht. Stattdessen werden LGBTTI-Menschen in Deutschland immer noch wie Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandelt. Der Staat diskriminiert mit Ehe- und Adoptionsverbot Schwule und Lesben. Dazu kommen Anfeindungen und Übergriffe. Alleine in Berlin wurden im vergangenen Jahr 259 Fälle mit einem trans- und homophoben Hintergrund gezählt. Die Bundesregierung verschließt die Augen und zählt deutschlandweit nur 220 Straftaten.

Auch beim Transsexuellengesetz fehlt es der Bundesregierung an Haltung. Wir wollen ein Gesetz, das den Respekt vor der geschlechtlichen Identität der Menschen in den Mittelpunkt stellt. Das geltende Transsexuellengesetz baut hingegen absurde Hürden für die Änderung des Vornamens und der Feststellung des Personenstands auf, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Ein modernes Transsexuellengesetz muss die Selbstbestimmung und Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellen und die Betroffenen selbst über ihre Geschlechtszugehörigkeit bestimmen lassen. Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, nur Betroffene können über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben. Entwürdigende Diagnoseverfahren zur Änderung des Namens oder der Geschlechtseintragung gehören abgeschafft.

International sind Lesben und Schwule häufig Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt. In 76 Länder ist Homosexualität verboten, in sieben Ländern droht sogar die Todesstrafe. Die Bundesregierung muss klar machen, dass diese Menschenrechtsverletzungen nicht akzeptabel sind. Zusätzlich muss die Unterstützung von LGBTTI-Aktivistinnen und -Aktivisten und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger im Ausland massiv ausgebaut werden. Westliche Botschaften müssen Anlaufstelle für Verfolgte werden und Verbindungsbeamte für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger und Aktivistinnen und Aktivisten einsetzen. In Fällen akuter Bedrohung muss die Bundesregierung kurzfristige Visaerteilungen und Aufnahmen zulassen. Dass die Bundesregierung Länder wie Algerien, Marokko und Tunesien, in denen LGBTTI verfolgt werden, zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt, ist ein Unding. Wer Länder, die Homosexualität strafrechtlich verfolgen, zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt, sollte darüber an diesem Tag noch einmal gründlich nachdenken.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Mai 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2016

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