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SOZIALES/1831: Minderjährigen-Ehe - Kindeswohl in den Vordergrund


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. November 2016

Minderjährigen-Ehe: Kindeswohl in den Vordergrund


Zu der Debatte um Minderjährigen-Ehen erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Ehen unter Zwang sind inakzeptabel. Sie verstoßen nicht nur gegen deutsche Grundrechte, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch. Die Diskussion um die Minderjährigen-Ehen driftet allerdings zunehmend von der Realität ab. Das Problem der Kinderehen lässt sich nicht durch eine einfache pauschale Regelung lösen, sondern muss sich in jedem Einzelfall ausnahmslos am Wohl der betroffenen Minderjährigen orientieren.

In Deutschland gibt es keine Pflicht zur Registrierung der im Ausland geschlossenen Ehen. Die Frage, ob eine Ehe wirksam ist, entscheiden die Behörden gelegentlich im Zusammenhang mit einer anderen Amtshandlung, z.B. bei der Eintragung in der Steuerkarte.

Die kursierenden Zahlen zu Minderjährigen-Ehen aus dem Ausländerzentralregister beziehen sich auf die Selbstauskunft der Ausländerinnen und Ausländer und haben zunächst mit der Zahl rechtswirksamer Ehen gar nichts zu tun.

Würden wir alle Ehen als nichtig betrachten, die von Minderjährigen geschlossen wurden, würde dies auch Menschen betreffen, die bereits Jahrzehnte verheiratet sind und als Erwachsene zu uns kommen.

Eine pauschale Aufhebung aller im Ausland geschlossenen Ehen mit Menschen unter 18 Jahren würde in Einzelfällen den Minderjährigen sogar schaden. Sie verlören dann alle ihre aus der Ehe hervorgehenden Rechte, wie Unterhalts- oder Erbansprüche beziehungsweise ihren Aufenthaltsstatus. Dem muss die neue Regelung Rechnung tragen, indem die stets am Kindeswohl orientierte Entscheidung im konkreten Fall dem Familiengericht überlassen wird.

Ob eine Ehe, bei der heute noch ein Partner minderjährig ist, in Deutschland aufzuheben ist, sollte stets das Familiengericht unter dem Maßstab des Kindeswohls entscheiden. Der Gesetzgeber soll sich an den Interessen der betroffenen Mädchen und Jungen orientieren, statt sich von emotionsgeladenem Populismus von Politikerinnen und Politikern leiten lassen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. November 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2016

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