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SOZIALES/1849: Katrin Göring-Eckardt zu Kinderrechte ins Grundgesetz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. März 2017

Katrin Göring-Eckardt zu Kinderrechte ins Grundgesetz


Zur aktuellen Debatte über die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

"Kinder brauchen eine starke Stimme. Ihr Wohlergehen gehört zu den wichtigsten Aufgaben von Politik und Gesellschaft. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Mit der UN-Kinderrechtskonvention gelten sie bereits auf internationaler Ebene, jetzt müssen sie auch im deutschen Recht verankert werden. Bei allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, muss ihr Wohl berücksichtigt werden. Schutz vor Armut, Zugang zu Bildung, aber auch eine gesunde Umwelt gehören dazu. Trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag hat es die Bundesregierung in den vergangenen Jahren verpasst, die Kinderrechte zu stärken. Darüber können auch die Ankündigungen der Familienministerin Schwesig am Ende der Legislaturperiode nicht hinwegtäuschen."

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. März 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2017

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