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UMWELT/1410: Klimaschutz muss oberste Priorität haben


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31. März 2014

Klimaschutz muss oberste Priorität haben



Zum heute vorgestellten Zwischenbericht des Weltklimarates erklärt Annalena Baerbock, Sprecherin für Klimapolitik:

Der Klimawandel ist kein Science Fiction. Die Forscher zeigen auf, wovon wir schon heute betroffen sind. Die politische Konsequenz muss sein: Klimaschutz darf nicht nur eins von vielen Themen sein, sondern muss oberste Priorität für die Bundesregierung haben.

Vor dem Hintergrund des Weltklima-Berichtes können die im Bundeshaushaltsentwurf 2014 von der großen Koalition gekürzten Mittel nur mit klimapolitischem Realitätsverlust erklärt werden. So kürzt Schwarz-Rot in fast allen Bereichen und hält internationale Zusagen nicht ein. Für den "Green Climate Fund" stellt Schwarz-Rot null Euro zur Verfügung und fährt mit leeren Händen zum "Ban Ki-moon"-Gipfel und zur Weltklimakonferenz nach Lima. Merkel und Gabriel riskieren somit den ohnehin schleppenden Prozess zu einem Kyoto-Folgeabkommen.

Auch angesichts der im Bericht ebenfalls thematisierten massiven ökonomischen Folgen des Klimawandels besteht seitens der Bundesregierung dringend Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass die Kosten für Klimaschäden einzig aus Steuermitteln getragen werden. Eine Reform des Emissionshandels, der die Verursacher des Klimawandels an den Folgekosten wirklich beteiligen würde, bleibt in weiter Ferne, während die Bundesregierung im Eilverfahren weitere Industrieprivilegien in Brüssel durchsetzte.

Die Bundesregierung darf den Weltklima-Bericht nicht ignorieren. Gerade weil wir die Folgen nun besser abschätzen können, muss sich die Bundesregierung für ein nationales Klimaschutzgesetz und den mittelfristigen Kohleausstieg einsetzen, für eine verbindliche und ambitionierte europäische Energie- und Klimapolitik und ein robustes Kyoto-Nachfolgeabkommen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. März 2014, Nr. 0267-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2014