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UMWELT/1412: Feinstauburteil rechtskräftig - Schadstoffbelastungen wirkungsvoll minimieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. April 2014

Feinstauburteil rechtskräftig - Schadstoffbelastungen wirkungsvoll minimieren



Nach der Rücknahme der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münchens in Sachen Luftreinhalteplan durch das bayerische Umweltministerium erklären Dieter Janecek, wirtschaftspolitischer Sprecher, und Stephan Kühn, verkehrspolitischer Sprecher:

Der Kampf gegen den Feinstaub geht in die nächste Runde. Mit der Rücknahme der Berufung muss das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz den für München geltenden Luftreinhalteplan schnellstmöglich ändern. Das rechtskräftige Urteil ist letztlich auch ein weiterer Erfolg für die vorhergehenden Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht.

Das Münchner Urteil hat bundesweit Signalwirkung. Zeigt es doch, dass gerichtliche Auseinandersetzungen um das Recht auf saubere Luft erfolgreich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger durch Verbände geführt werden können. Die Stärkung des Verbandsklagerechts in diesem Bereich wird hoffentlich dazu führen, dass es schon im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten zu konkreten Lösungen zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen kommt. Zur Minimierung sind kurzfristige Maßnahmen wie Tempolimits und Durchfahrverbote für LKW ebenso notwendig wie eine langfristig angelegte, ökologisch orientierte Verkehrspolitik, insbesondere der Ausbau von ÖPNV und Radverkehr.

Hintergrund:
Nachdem Dieter Janecek 2008 als betroffener Anwohner für München West-Mitte vor dem EuGH das Recht erstritten hat, direkt bei den zuständigen Behörden Maßnahmen zur grenzwertüberschreitenden Feinstaubbelastung einfordern zu können, hatte die DUH im September 2013 das Recht auf Verbandsklagen vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten. In dem bis gestern anhängigen Rechtsstreit im Berufungsverfahren ging es um die Frage, inwieweit Verbände als nicht Direktbetroffene Konkretisierungen von Luftreinhalteplänen verlangen können.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. April 2014, Nr. 0301-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2014