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VERKEHR/551: Erfolg der Opposition - Einsatz von Drohnen unter Datenschutzvorbehalt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Januar 2012

Erfolg der Opposition: Einsatz von Drohnen unter Datenschutzvorbehalt


Zum heutigen gemeinsamen Berichterstattergespräch zum Entwurf der 14. Änderung des Luftverkehrsgesetzes erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik, und Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik:

Drohnen stellen potentiell eine erhebliche Gefährdung des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger dar. Denn sie filmen und erheben Daten zumeist völlig unbemerkt, oft aus nächster Nähe und mit völlig neuen Einblicksmöglichkeiten.

Wir begrüßen die heutige Zusage des Staatsekretärs des Bundesverkehrsministeriums, die Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten aufzugreifen. Wir haben uns mit aller Deutlichkeit dafür eingesetzt, dass die Erlaubniserteilung nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) bei Drohnen explizit auch die Prüfung der Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet.

Dies bedeutet einen wichtigen Schritt in Sachen präventiver Datenschutz. Jetzt gilt es, mehr über den Stand der Entwicklung und die Verbreitung von Drohnen insgesamt zu erfahren. Angesichts der mit ihrem Einsatz verbundenen Risiken müssen gesetzliche Klarstellungen in den einschlägigen Gesetzen in Erwägung gezogen werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Januar 2012, Nr. 0042
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2012