Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

VERKEHR/647: Nationales Luftverkehrskonzept nur mit besserem Lärmschutz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Januar 2014

Nationales Luftverkehrskonzept nur mit besserem Lärmschutz



Zu den Empfehlungen der Kommission unter Leitung des ehemaligen hessischen Verkehrsministers Dieter Posch, die Anforderungen an ein Luftverkehrskonzept für Deutschland formuliert haben, erklärt Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik:

Die von der Posch-Kommission angemahnte Erarbeitung eines nationalen Luftverkehrskonzeptes ist richtig und notwendig. Der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm muss dabei allerdings deutlich mehr Gewicht erhalten. Das Luftverkehrskonzept ist ein zentrales verkehrspolitisches Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Wir erwarten von Verkehrsminister Dobrindt, dass er sich nicht nur um seine Pkw-Maut für Ausländer kümmert, sondern im nächsten halben Jahr seine Agenda für das Luftverkehrskonzept vorlegt.

Ausgerechnet bei dem Verkehrsträger, mit dem die längsten Strecken zurückgelegt werden und bei dem die europäische und die internationale Vernetzung am größten ist, hat der Bund in der Vergangenheit seine Kompetenzen unzureichend wahrgenommen. Um das Flughafennetz in Deutschland nachhaltig zu gestalten und zu nutzen, bedarf es dringend einer besseren länderübergreifenden Abstimmung, Vernetzung und Planung. Bisher ist es weder gelungen, die Belastungen durch den Luftverkehr auf das Unvermeidbare zu beschränken noch den Wildwuchs von Regionalflughäfen und die damit verbundene Subventionspraxis durch Länder und Gemeinden zu beenden.

Die wirtschaftliche und verkehrliche Bedeutung der Flughafeninfrastruktur darf allerdings nicht dazu führen, dass die Gesundheit der durch Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine untergeordnete Rolle spielt. Es ist nicht mehr umstritten, dass Fluglärm krank macht. Die Fachwelt diskutiert noch, in welchem Ausmaß und ab welchen Schallpegeln eine Gesundheitsgefährdung eintritt. Der Schutz der Betroffenen ist gesetzlich nur unzureichend geregelt. Das Luftverkehrsgesetz enthält weder Grenzwerte für Fluglärm noch Maßgaben für eine lärmreduzierte Flugroutenplanung. Substanzielle Vorschläge der Kommission hierzu fehlen, allein der Verweis auf technologische Entwicklungen bei den Flugzeugen und bessere Lärmforschung sind unzureichend."

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Januar 2014, Nr. 0025-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2014