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WIRTSCHAFT/2239: Bundesregierung ignoriert Hygiene-Mängel am Schlachthof Möckern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. März 2012

Bundesregierung ignoriert Hygiene-Mängel am Schlachthof Möckern


Zum heute im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diskutierten Bericht der Bundesregierung zu Mängeln im Wiesenhof-Schlachthof Möckern erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Obwohl im Schlachthof Möckern zum wiederholten Mal gravierende Hygiene-Mängel festgestellt wurden, schiebt die Bundesregierung die Verantwortung auf die Behörden vor Ort und zieht sich darauf zurück, dass die Mängel bereits behoben worden seien. Doch tatsächlich handelt es sich um ein Problem von überregionaler Bedeutung. Schließlich gehen Produkte aus dem Schlachthof Möckern nach ganz Deutschland. Zudem muss geklärt werden, warum ein Landrat, scheinbar auf Druck des Unternehmens, die kritische Einschätzung seiner Amtsveterinäre aushebeln kann, indem er einen bereits pensionierten Tierarzt reaktiviert.

Nichts sehen, nichts hören, nichts wissen - das ist der vermeintlich einfache Weg, den die Bundesregierung hier wählt. Doch die nicht abreißende Kette von Lebensmittelskandalen ist unerträglich. Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht auf Transparenz und Information über mögliche Gesundheitsgefahren und Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben. Hartnäckig bleibt Ministerin Aigner eine politische Antwort schuldig.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich umgehend des Falls anzunehmen. Wir brauchen eine Reform der Lebensmittelkontrolle und einen deutschlandweit sicheren Vollzug bei der Herstellung von Lebensmitteln. Deshalb brauchen wir Leistungsvergleiche der Länder und eine höhere Kontrolldichte. Ein funktionierendes Monitoringsystem des Bundes muss installiert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sind bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht und bei Hygienemängeln umgehend zu informieren.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. März 2012, Nr. 0260
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2012