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WIRTSCHAFT/2275: Fortschrittliches Kartellgesetz muss Verbraucherschutz stärken


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Juni 2012

Fortschrittliches Kartellgesetz muss Verbraucherschutz stärken



Zur heutigen Anhörung zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) erklärt Dr. Tobias Lindner, Sprecher für Wirtschaftspolitik:

Mehrere Sachverständige und der Bundesrat fordern eine Stärkung der Verbraucherrechte im Kartellrecht. Der Schädigung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Kartellverstöße muss endlich auch im Kartellgesetz Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung verweigert aber die Stärkung des Verbraucherschutzes im Kartellrecht. Wir fordern eine Kompensation der durch Kartellverstöße verursachten Schäden durch die finanzielle Stärkung der Stiftung Verbraucherschutz.

Die Anwendung des Wettbewerbsrechts auf das Presse-Grosso wird von den geladenen Experten kritisch gesehen. Zur Wahrung der Pressevielfalt muss das Kartellrecht in Bezug auf das Presse-Grosso geändert werden. Der Erhalt und die Förderung einer vielfältigen Medienlandschaft wird von uns im weiteren Verfahren unterstützt.

Kritische Stellungnahmen gingen auch zur kartellrechtlichen Regelung zu den Krankenkassen ein. Gesetzliche Krankenkassen sind solidarische Körperschaften öffentlichen Rechts und arbeiten nicht gewinnorientiert, deshalb dürfen sie nicht unter das Wettbewerbsrecht gestellt werden. Wir fordern deshalb, dass die Krankenkassen auch künftig nicht unter das Kartellrecht fallen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Juni 2012, Nr. 0588/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2012