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WIRTSCHAFT/2628: Vectoring - Weiterhin Gefährdung des Wettbewerbs möglich


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. November 2015

Vectoring: Weiterhin Gefährdung des Wettbewerbs möglich


Anlässlich des heute im Beirat der Bundesnetzagentur veröffentlichten Konsultationsentwurfs für eine Regulierungsverfügung zum Antrag der Telekom auf exklusives Vectoring im Nahbereich erklären Katharina Dröge, Mitglied im Beirat und Sprecherin für Wettbewerbspolitik, und Tabea Rößner, stellvertretendes Mitglied und Sprecherin für digitale Infrastruktur:

Den Entwurf der Bundesnetzagentur werden wir ausführlich prüfen. Wir befürchten, dass es trotz einiger positiver Aspekte zahlreiche Risiken für den Wettbewerb am Telekommunikationsmarkt geben dürfte. Denn im Grunde bekommt die Telekom ein Exklusivrecht für den Ausbau im Nahbereich. Durch die Ausnahmeregelung werden neue Wettbewerber vom Markt ausgeschlossen. Zwar soll auch ihnen die Möglichkeit gegeben werden, in den Nahbereichen zu investieren, doch nach erster Prüfung nicht im wünschenswerten Umfang. Hier kommt es auf die genaue Ausgestaltung der Entscheidung an.

Mit dem Entwurf wird ein umfänglicher Wettbewerb verhindert, bestehende Unternehmen werden gegenüber Neueinsteigern bevorteilt. Dies dient nicht dem schnellen Ausbau hochleistungsfähiger digitaler Infrastruktur.

Der Entwurf der Telekom für eine freiwillige Selbstverpflichtung ist mangelhaft. Weder sind die Ausbauzusagen verbindlich genug noch erscheinen die Sanktionen ausreichend, um für die Telekom an ihre Ausbauvorhaben zu binden Zu einer Beschleunigung des Ausbaus wird es durch diese Selbstverpflichtung nicht kommen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. November 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2015

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